Die Mord Maschine des RKI, in Europa mit Covid:

Demenzrate ist 20-mal höher als die durch das Virus verursachte Rate.

September 26, 2023

Es sind WHO, VAERS Daten, die das belegen. den link hatten wir 2021 schon mehrfach gebracht! sind wir Deine google Maschine, weil Du unfähig bist. hier findest Du Alles, https://medalerts.org/index.php Sieht man doch überall, wie die Leute nach Impfungen Dement werden, nicht mehr arbeiten können.

Die DARPA/Pentagon hat die ersten Versuche mit mRNA-Impfstoffen initiiert: Die Firma „National Resilience“ wird die neuen Biowaffen promoten


Militärische Forschung der DARPA auch als Biowaffe einsetzbar?

Völlig irre: “Ansteckende” Impfungen, die sich wie Viren ausbreiten, entwickelt!

30 Jahre: AIDS, SARS und die Militärische Genforschung

Tierarzt Dr. Lothar Wieler, der weder den harmlosen Corona Virus kennt, die Betrugs PCR Test, zum Goldenen Standard ernennt, die erneute als Verbrecher Organisation auftretenden RKI, PEI Banden in Deutschland. (PCR Test können keinerlei Infektion feststellen, sind sogar bei Apfelsaft, Cola: Positiv,: das Markus Söder Modell der Bande)

NYT, Medien über das kriminelle Enterprise GAVI, CEPI, Bill Gates, Richard Hatchett, Seth Berkley, Eppstein, Angela Merkel, BMZ

169 Seiten, mit Quellen, wie die WHO, EMA, RKI, CEPI, GAVI Verbrecher Banden vernetzt sind mit Grafiken

Deutsche Gesundheits Behörden, PEI, RKI, Ministerium gut dargestellt. Ein stinkender Dreckshaufen, den man kauft

Die Fakten des

https://www.nvic.org/

und



Unten dann die Amtliche Feststellung über Demenz und Impfung



Enormer Anstieg von Demenz nach Covid-„Impfung“


September 22, 2023
Gesundheit/Heilmethoden/Alternative Medizin/Ernährung

Der Informatiker Steve Kirsch, einer der schärfsten kritischen Aufklärer in dem Skandal des gentechnischen Sars-Cov-2-„Impfstoffes“ in den USA, ist einer ungeheuren Steigerung von schweren Demenzerkrankungen in amerikanischen Altenpflege-Einrichtungen und geriatrischen Praxen auf die Spur gekommen. Menschen, die in Pflegeheimen arbeiten, berichteten ihm von einem Anstieg der Demenzfälle bis auf das 25-Fache. Dies sind keine gesicherten statistischen Zahlen der Gesamtbevölkerung, die es leider nicht gibt, aber konkrete Erfahrungswerte vieler Alten-Einrichtungen. Ich lasse hier Steve Kirsch zu Wort kommen, weil ich ebenfalls merkwürdige Beobachtungen in meinem privaten Umfeld gemacht habe.

Einleitend schildert Steve Kirsch, er habe gerade mit einer Pflegerin in einer Reha-/Langzeitpflegeeinrichtung telefoniert, die seit 32 Jahren Krankenschwester sei.
„Sie sagte mir, dass sie nur selten
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VAERS bestätigt: Der COVID-Impfstoff verursacht Demenz

Das „Vaccine Adverse Event Reporting System“ (VAERS) ist ein Meldesystem für Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen von Impfstoffen in den USA, entspricht also dem Paul-Ehrlich-Institut in Deutschland. Steve Kirsch startete dort eine Abfrage über alle Impfstoffe in der gesamten 33-jährigen Geschichte von VAERS. Nur ein Impfstoff steche in Bezug auf Demenz hervor: der COVID-„Impfstoff“.

Und die Berichte über Demenzerkrankungen begännen bereits im Alter von 18 Jahren.
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Das Nutzen-Risiko-Verhältnis von mRNA-1273 wird durch diesen Bericht nicht beeinflusst.“
VAERS-Bericht 2179519 !!!!

Medizinische Forscher seien sich einig: Das COVID-Virus könne Demenz verursachen, aber die Raten seien gering. Der Impfstoff sei die Hauptursache.
„Die durch den Impfstoff verursachte Demenzrate ist 20-mal höher als die durch das Virus verursachte Rate
. Kliniker, mit denen ich sprach, bestätigten, dass der Impfstoff weitaus mehr Fälle verursacht als COVID.

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* https://uncutnews.ch/frueh-einsetzen.

„Die durch den Impfstoff verursachte Demenzrate ist 20-mal höher als die durch das Virus verursachte Rate.

Die Biontech Geldwäsche Mafia: KfW, WHO, Corona, Biontech-Gründerin Türeci. Voraus Wissen, über die Pandemie

Microsoft, facebook, Yahoo wurden als Private Spionage Programme aufgebaut, der NSA, CIA
Welt Verbrechen: Der Pentagon, Rockefeller, Pharma Betrug mit Polio, Covid, Antony Fauci, Robert P. Kadlec:: Scott Atlas und die VAERS Daten

Die 25 Namen, der Corona Task Force, welche gebildet wurde, als es noch keinen Toden gab, und am 6. Januar 2020 erstmalig tagte, den Lockdown organisierte.

Der Krisenstab wurde demnach bereits am 6. Januar 2020 einberufen – zu einem Zeitpunkt, als in der öffentlichen Kommunikation des RKI, und auch der Bundesregierung insgesamt, noch keine Rede vom Coronavirus war.…



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https://multipolar-magazin.de/artike…tab-offenlegen

Fakten hier damals schon https://www.politikforen.net/showthr…0#post10650270

Von Anfang, wurde der Betrug massiv organisiert, durch längst in den Müll gestampfte Studien die zusammen gefälscht waren von RKI Leuten, Landt, Christian Drosten, die bei der WHO eingereicht wurden, ebenso längst in den Müll kamen, die PCR Test, der damals „Goldene Standard“ des RKI. mit dem Müll von Roche, Markus Söder, kann man keinerlei Infektion feststellen, steht sogar auf den Beipack Zetteln und dann auch noch technischer Müll, nie in Wuhan, oder in der Welt getestet, weil es den Virus nicht gab. „Positiv“ war man dann auch bei Cola, Apfelsaft usw.. Tausende von Kinder mussten in Quarantäne, weinten. Man stahl Kindern und der Jugend, ihre Schöne, Sport, Spiel Jugendzeit terrorisierte die Alten, Eltern ebenso. Ein Verbrecher Staat war in Aktion, mit dem RKI, PEI



noch peinlicher. Die Verbrecher Organisationen promoteten für den Betrug Weltweit den Unfug, auch an Schulen, terrorisierten die Welt. Angela Merkel, sowieso und dieser Grossmann im Gesundheits Ministerium

Der Erfinder und Nobelpreisträger für die PCR Test Erfindung, sagte das sehr deutliche, wie andere Professoren/innen


Ein brillanter Wissenschaftler und Erfinder, Kary Mullis
, starb kurz vor dem Ausbruch des Covid-19 HOAX. Sein PCR-Duplikations-/Amplifikationsprozess (nur als Forschungsinstrument gedacht) brachte ihm den Nobelpreis für Chemie ein.

Die PCR wurde bewusst missbraucht, um Covid falsch zu diagnostizieren und die Angstkampagne anzuheizen.

Mullis warnte uns vor diesem Missbrauch seiner PCR und vor Anthony Fauci zu Lebzeiten.
Er wurde wohl ermordet, das er seinen Mund hält, wie es bei dieser Art von Pharma Betrug, mit immer den selben Hintermännern üblich ist. Langjähriger Leiter, der Pandemie Erfinder: Robert P. Kadlec, trat damals im Januar 2020 zurück, verstarb ebenso, wurde ermordet. Ebenso der Finanzminister von Hessen, Schäfer, der den Betrug nicht mitmachen wollte, der CDU



Robert P. Kadlec ist ein amerikanischer Arzt und Berufsoffizier der US-Luftwaffe, der von August 2017 bis Januar 2021 als stellvertretender Minister für Gesundheit und menschliche Dienste (Vorbereitung und Reaktion) fungierte.



https://www.youtube.com/embed/4dSoHLdONxA?wmode=opaque

Video, gelöscht bei Youtube

https://rumble.com/v2dwgw2-dr.-kary-…-pcr-test.html


Kary Mullis: Nobel Prize Winning Inventor of PCR „test“ — Murdered Just Before Covid Scam???

***
Der Reverse-Transkriptions-Polymerase-Kettenreaktionstest (RT-PCR).

„ Die PCR ist ein Prozess. Es sagt dir nicht, dass du krank bist.“ – Dr. Kary Mullis , Nobelpreisträger und Erfinder der RT-PCR, ist im August 2019 verstorben.

„…Alle oder ein wesentlicher Teil dieser positiven Ergebnisse könnten auf sogenannte falsch positive Tests zurückzuführen sein.“ -DR. Michael Yeadon , angesehener Wissenschaftler, ehemaliger Vizepräsident und Chief Science Officer von Pfizer

„Dieser Missbrauch der RT-PCR-Technik wird von einigen Regierungen als unerbittliche und vorsätzliche Strategie eingesetzt, um übermäßige Maßnahmen wie die Verletzung einer Vielzahl verfassungsmäßiger Rechte zu rechtfertigen … unter dem Vorwand einer Pandemie, die auf einer Reihe positiver RT basiert.“ -PCR-Tests und nicht an einer tatsächlichen Anzahl von Patienten.“ – Dr. Pascal Sacré , belgischer Facharzt für Intensivmedizin und renommierter Analyst für öffentliche Gesundheit.
***

Die unter Anleitung der WHO angewandte schräge Methode zum Nachweis der angeblichen Ausbreitung des Virus ist der Reverse-Transkriptions-Polymerase-Kettenreaktionstest (RT-PCR) , der seit Februar 2020 weltweit routinemäßig angewendet wird.

Der RT-PCR-Test wurde weltweit eingesetzt, um Millionen fehlerhafter „COVID-19-bestätigter Fälle“ zu generieren,
die dann verwendet werden, um die Illusion aufrechtzuerhalten, dass die angebliche Pandemie real sei.

https://www.globalresearch.ca/video-…t-2019/5816915

9 Gedanken zu „Die Mord Maschine des RKI, in Europa mit Covid:“

  1. Neue Entschwärzungen der Expertenrat-Protokolle: Lauterbach schlug 1G vor Kurz vor der Gerichtsverhandlung um die Protokolle des Corona-Expertenrats legt das Kanzleramt neue, entschwärzte Stellen vor. Die Inhalte haben es in sich.

    Aya Velázquez

    May 11READ IN APP

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    Das Bundeskanzleramt hat neue Schwärzungen freigegeben, die Lauterbach belasten. Collage: Aya Velázquez

    Das Tauziehen um die Protokolle des Corona-Expertenrats geht in die nächste Runde: Am kommenden Montag findet die nächste Verhandlung zwischen dem Arzt Christian Haffner und Bundeskanzleramt um die Schwärzungen in den Protokollen statt. Das Kanzleramt bot kurz vor der Verhandlung einen “Deal” an: Sie übergaben dem Kläger eine weitgehend, aber noch nicht vollständig entschwärzte Version der Protokolle. Die Namen der Urheber konkreter Vorschläge sollen aus Sicht des Kanzleramts weiterhin geschwärzt bleiben. Zur Begründung der verbliebenen Schwärzungen wird unter anderem auf den Schutz der öffentlichen Sicherheit, fiskalische Interessen sowie bilaterale Beziehungen – insbesondere mit der Volksrepublik China – verwiesen. Sollte sich der Kläger mit der vorgelegten Version zufrieden geben und auf weitere Verhandlungen verzichten, trüge das Kanzleramt die Prozesskosten. Der Kläger Christian Haffner lehnte das Angebot ab und erklärte auf der Plattform X, er ”sei nicht käuflich”. Die teilentschwärzte Version des Kanzleramts hat Haffner nun veröffentlicht. Einige Stellen sind brisant: So brachte etwa Karl Lauterbach den Vorschlag ein, von der 2G-Regel noch auf 1G zu verschärfen – und somit auch Genesene vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen. Ein Überblick über die neuen Entschwärzungen.

    Nun ist es also amtlich: Die neuen Entschwärzungen in den Protokollen des Corona-Expertenrats zeigen auf: Lauterbach wollte ALLE Ungeimpften vom gesellschaftlichen Leben ausschließen – auch jene, die einen Genesenenstatus vorweisen konnten. In der vierten Sitzung des Corona-Expertenrats am 28. Dezember 2021 schlug er der Runde vor, von “2G” auf “1G” zu erhöhen: Demnach hätten nur noch Geimpfte Zutritt zum öffentlichen Leben, in Restaurants und Geschäfte gehabt. Was für Millionen Ungeimpfte in Deutschland im Winter 2021/ 2022 bereits entsetzliche Realität war, wollte Lauterbach auf einen noch größeren Teil der Gesellschaft ausweiten. Allen Menschen, die auf natürlichem Weg eine Immunität gegen COVID-19 aufgebaut hatten, wollte er ebenfalls die Teilnahme am sozialen Leben verwehren:

    Vorschlag des BM Lauterbach:
    Als zusätzliche Maßnahme in den Bereichen Gastronomie u. Handel (mit Ausnahme Lebensmittel) könnte der Zugang nur für geboosterte Personen (1G = geboostert) ermöglicht werden. Zudem solle die inzidenzunabhängige Schließung von Bars in Betracht gezogen werden.

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    Aussschnitt 04. Sitzung des Corona-Expertenrats, 28.12.2021

    Öffentliche Verbreitung fand Lauterbachs Vorstoß wenige Tage später durch das Expertenrat-Mitglied Christian Drosten: Am 01.01.2022 verwandelte er Lauterbachs intern geäußerten Vorschlag in einen medialen Testballon und sprach sich öffentlich für die 1G-Regel aus.

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    Screenshot Tagesspiegel 01.01.2022

    Intern jedoch hatten sogar die Mitglieder des Expertenrats – die sonst Lauterbachs grundrechtsverletzende Vorstöße meist bereitwillig mittrugen – plötzlich Bedenken: Sie fürchteten neben einer fehlenden epidemiologischen Sinnhaftigkeit um die „gesellschaftspolitische Wirkung“. Unter einer bedenklichen „gesellschaftspolitischen Wirkung“ verstanden sie jedoch nicht etwa die systematische Einschränkung von Grundrechten für Millionen Menschen in Deutschland, eine Gesellschaftsspaltung nie dagewesenen Ausmaßes oder die Entstehung einer an biologische Marker geknüpften Zwei-Klassen-Gesellschaft. Vielmehr besorgte die Experten, wie man unter 1G-Bedingungen mit jenen umgehen sollte, die nicht geboostert werden konnten – oder ob die für 1G erforderliche Anzahl von “Booster-Impfangeboten für alle” überhaupt realisierbar wäre:

    “Schließung von Bars wird im Kreis der Expertinnen und Experten grds. [grundsätzlich, Anmerkung A.V] befürwortet. Vorschlag, nur Geboosterten Zugang zu Handel und Gastronomie zu gewähren, wurde kontrovers diskutiert. Hierbei wurden die epidemiologische Sinnhaftigkeit, gesellschaftspolit. Wirkung (Umgang mit Menschen, die nicht geboostert werden können, Realisierbarkeit von Boosterimpfangeboten für alle etc.) beleuchtet. Kommunikativ wichtig sei Definition der Zielrichtung weiterer Maßnahmen, um die Eignung einer Maßnahme zu prüfen. Ergänzende Maßnahmen seien zu forcieren (z.B. Vorschlag, FFP2-Maskenpflicht in allen Innenbereichen zu tragen).”

    Obwohl diverse Sozialpsychologen und die Leiterin des Ethikrats höchstpersönlich im Expertenrat anwesend waren, brachte keiner der Experten ethische Bedenken vor. Ihre “gesellschaftspolitischen” Bedenken beschränkten sich auf den Aspekt einer logistischen Realisierbarkeit. Als Alternative zu 1G schlugen sie “ergänzende Maßnahmen” wie etwa eine breitflächige FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen vor.

    In der fünften Sitzung am 04. Januar 2022, eine Woche später, trat Lauterbach von seinem 1G-Vorschlag zurück und einigte sich mit den Experten auf den Kompromiss der “2G-plus-Regel”: Geimpfte und Genesene sollten demnach weiter am gesellschaftlichen Leben teilnehmen dürfen, unter Vorlage eines tagesaktuellen Tests. Um die Verwirrung perfekt zu machen, schlug Lauterbach als Ausnahme vor, Geboosterte von der Testpflicht zu befreien. Dabei ging es ihm offensichtlich darum, einen weiteren Nudging-Anreiz zu schaffen, um Zweifach-Geimpfte zur Booster-Impfung, zu motivieren:

    ”TOP 4 Auswertungen der Antworten zu 1G

    BM Lauterbach ändert seinen in der letzten Sitzung unterbreiteten Vorschlag (1G in Gastronomie und Handel) dahingehend ab, dass auch 2G PIus in der Gastronomie denkbar sei, wobei Geboosterte vom Testerfordernis ausgenommen werden. In der Gastronomie bestehe grds. ein höheres Infektionsrisiko (keine Masken am Platz, ältere Kunden). Es besteht grundsätzlich Konsens, dass die auf den Bereich Gastronomie beschränkte 2G-Plus-Regelung sinnvoller ist. Es müsse aber Ausnahmen für unter 18-Jährige geben, für die noch keine Booster-Empfehlung bestehe sowie für nicht Impffähige. Wichtig wäre eine bundeseinheitliche Regelung.”

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    Ausschnitt 05. Sitzung des Corona-Expertenrats, 04.01.2022

    An dieser Stelle drängt sich unweigerlich der Eindruck eines “Markthandels” auf. Hier ging es schon lange nicht mehr um Evidenz, sondern um das subjektive Bauchgefühl der Experten. Während in Deutschland Millionen Menschen vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen waren, wurde im Expertenrat wie auf einem Markt um die Grundrechte der Bürger “geschachert”: Sollte es die ganz harte 1G-Regel sein? Oder vielleicht lieber doch nur die etwas mildere 2G-Plus-Regel, mit Test-Ausnahmen für Geboosterte? Und dazu noch eine breitflächige FFP2-Maskenverordnung in Innenräumen on top? Man fragt sich, warum nicht gleich um die Corona-Maßnahmen gewürfelt wurde – das Ergebnis wäre mit Sicherheit nicht irrationaler ausgefallen.

    Ironischerweise stellten die Experte ebenfalls in der fünften Sitzung fest, dass die von ihnen angepriesene Booster-Impfung keinen besonders hohen Schutz vor Omikron bietet:

    ”Eine neue Haushaltskontaktstudie aus DNK [Dänemark, Anmerkung A.V.] zeige, dass die mRNA-Booster-Impfung einen 46%igen Schutz vor Infektion mit Omikron bietet, die zweifache Impfung jedoch nicht.”

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    Ausschnitt 05. Sitzung des Corona-Expertenrats, 04.01.2022

    Nun stellen 46% nicht gerade ein überragendes Ergebnis für eine “hochwirksame und nebenwirkungsfreie” Impfung dar. Noch im April 2020, vor Zulassung der COVID-Impfstoffe war es eine klare Zielvorgabe der WHO, dass bei COVID-Impfstoffen mindestens eine 50%ige Schutzwirkung gegeben sein muss. Mit der Aussage, dass die Zweifach-Impfung den bereits geringen Schutz der Booster-Impfung von 46% “jedoch nicht” bietet, wird praktisch eingeräumt, dass dieZweifachimpfung keinen Schutz vor Omikron bietet. Ursprünglich geschwärzt wurde die Stelle mit der Prozentzahl von “46% Schutz vor Omikron” laut Begleitschreiben der Anwaltskanzlei, da sie aus einer “noch nicht veröffentlichten Datenauswertung” stammte.

    Auf einer solch dünnen Sachgrundlage eine Impfpflicht beschließen zu wollen – die dem Expertenrat demnach bekannt war – ist gelinde gesagt politischer Irrsinn. Es stellt sich die Frage, wozu es überhaupt ein Expertengremium braucht, wenn es von politischem Irrsinn dieser Größenordnung aus fachlicher Sicht nicht abrät. Denn während sich der Expertenrat darüber klar wurde, dass auch die von ihnen so angepriesene Booster-Impfung nur 46%igen Schutz vor Omikron bietet, trommelten die Bundestagsabgeordneten der Ampelfraktion im Bundestag lautstark für eine Impfpflicht und verbreiteten Märchen von Fremdschutz und Herdenimmunität. Auch im Expertenrat wurde weiter das Märchen vom Übertragungsschutz verbreitet: So behaupteten die Experten noch in der 10. Expertenrat-Sitzung am 09. Februar 2022 im Beisein von Bundesjustizminister Marco Buschmann, die “Impfung verringere die Übertragbarkeit des Virus”.

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    Ausschnitt 10.Sitzung des Corona-Expertenrats, 09.02.2022

    Die vom Kanzleramt entschwärzten Stellen enthalten weitere brisante Inhalte. So schien die Experten offenbar die Frage umzutreiben, wie mit Ärzten “umzugehen sei”, die die Impfung ablehnten. Welche Konsequenzen die betroffenen Ärzte hierbei nach der Vorstellung der Experten idealerweise zu erwarten hätten, wird zwar nicht näher ausgeführt – doch bereits in der zweiten Expertenrat-Sitzung riet man Fachgesellschaften, Ärztekammer und Gesundheitsministerien, “sich zudem verständigen, wie sie mit Ärzten umgehen, die generell vom Impfen abraten.”

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    Ausschnitt 02. Sitzung des Corona-Expertenrats, 17.12.2021

    Überlegungen dieser Art wurden später in der zehnten Sitzung unter dem Punkt “Kommunikation zu Impfpflicht” weitergeführt, in einem erstmals entschwärzten Textabschnitt:

    “Zusätzlich muss man sich auch mit der Gruppe von Ärzten auseinandersetzen, die eine Impfung ablehnen, da Empfehlungen von Ärzten im Allgemeinen sehr deutlich wirken. Eine Impfpflicht nur für ältere Menschen wird kritisch gesehen, da es ein falsches Signal für alle anderen Altersgruppe[n] sein könnte (als wenn diese keine Impfung mehr bräuchten).”

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    Ausschnitt 10. Sitzung des Corona-Expertenrats, 09.02.2022

    Neben einem durchscheinenden Sanktionierungswunsch für Ärzte, die der COVID-19-Impfung kritisch gegenüberstanden, wird hier deutlich, dass den Experten die “richtige Signalwirkung” offenbar wichtiger war, als fachlich angezeigte Notwendigkeit. Aus den Protokollen des Expertenrats geht zwar nicht hervor, dass die Experten der Politik explizit zur Impfpflicht rieten – sie rieten jedoch trotz fehlender Evidenz auch nicht davon ab. Zudem vertraten viele Expertenrat-Mitglieder “privat” ganz klar die Haltung, dass eine Impfpflicht notwendig sei, und verbreiteten ihre Meinung in diversen TV-Auftritten bei staatlichen Medienformaten.

    In der 07. Sitzung am 18. Januar 2022 warben die Experten dafür,

    “keine Unterscheidung bei der stat. Aufnahme zwischen Aufnahmen „mit“ und „wegen“ COVID-19 zu machen, da eine abschließende Unterscheidung oft kaum möglich sei[n]“.

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    Ausschnitt 07. Sitzung des Corona-Expertenrats, 18.01.2022

    Die Problematik, nicht sauber zwischen ursächlich wegen Covid hospitalisierten Patienten und solchen, bei denen Covid lediglich eine Nebendiagnose darstellt, zu unterscheiden, war damals bereits hinlänglich bekannt: Die Covid-19-Fallzahlen wurden dadurch unnötig aufgebläht, und es kam zu den vielzitierten, absurden Fällen, in denen nach einem Unfall hospitalisierte Patienten plötzlich als Covid-Patienten gezählt wurden, die im Falle ihres Ablebens ebenfalls mit in die Covid-19-Mortalitätsstatistik einflossen. Angesichts ihres Vorschlags im Expertenrat, nicht mehr zwischen Patienten zu unterscheiden, die “mit” oder “wegen” Covid stationär behandelt wurden, müssen sich die Experten den Vorwurf gefallen lassen, die künstlich erzeugte Verzerrung der COVID-19-Fallstatistik aktiv mit erzeugt zu haben.

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    Ausschnitt 14. Sitzung des Corona-Expertenrats, 15.03.2022

    In der 14. Sitzung am 15. März 2022 bleibt ein großer Textblock geschwärzt. Die Anwaltskanzlei des Kanzleramts schreibt dazu in seinem Begleitschreiben:

    ”Die Schwärzungen in den Überschriftenzeilen von TOP 3 beziehen sich auf die Person oder Personenmehrheit der Darstellungen zum Thema „Vorbereitung Herbst“ beziehungsweise „mögliche Szenarien zu zukünftigen Virusvarianten“ und erfolgt nach Maßgabe der obigen Ausführungen wegen Vorliegens des Ausschlussgrundes § 3 Nr. 2 IFG („Schutz der öffentlichen Sicherheit“) und zum Schutz personenbezogener Daten gemäß § 5 Absatz 1 IFG.

    Die Schwärzung der neunten bis zur 16. Zeile betrifft die Einschätzung von Maßnahmen der chinesischen Regierung zur Bekämpfung von Corona und erfolgt auf Basis von § 3 Nr. 1 lit. a IFG. Durch eine Herausgabe der begehrten Informationen können die diplomatischen Beziehungen zu China, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen (sicherheits-)politischen Lage, erheblich belastet werden. Die chinesische Regierung hat im Hinblick auf ihre Corona-Politik in der Vergangenheit große Sensibilitäten gezeigt, so dass es nicht ausschließbar ist, dass die Veröffentlichung der Sichtweise des Corona-ExpertInnenrats auf die Maßnahmen der chinesischen Regierung zur Bekämpfung von Corona von der chinesischen Regierung negativ aufgenommen wird, was erhebliche sicherheitspolitische oder wirtschaftspolitische Auswirkungen für die Bundesrepublik haben könnte.”

    Inwieweit im Jahr 2024 weiterhin diplomatische Sorgen um die deutsch-chinesichen Beziehungen das berechtige Informationsinteresse der Öffentlichkeit an den vollständig entschwärzten Protokollen des Corona-Expertenrats überwiegen, wird die Verhandlung am Montag zeigen.

    In der 20. Sitzung am 10. Mai 2022 wurde ein Textabschnitt zum Thema Kinderimpfung entschwärzt:

    “Es wird auf eine noch in der Abstimmung befindliche Stellungnahme der STIKO verwiesen. Diese habe zwei wesentliche Aspekte l.) Generelle Impfempfehlung für Kinder von 5 bis 11 Jahren für eine Impfstoffdosis und 2.) grundlegende Darlegung zur Immunisierung, wonach drei Kontakte mit dem Spikeprotein (durch Impfung oder Infektion) einen langfristigen Schutz darstellen. Es wird überlegt, wie diese Botschaften gut kommunizierbar sind.”

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    Ausschnitt 20. Sitzung des Corona-Expertenrats, 20.05.2020

    In der 24. Sitzung räumten die Experten zwar ein Myokarditis-Risiko für Kinder und Jugendliche ein, verwiesen aber darauf, man wisse derzeit nicht, ob weitere Impfstoffdosen das Risiko für impfstoffbedingte Myokarditis erhöhen – dies müsse erst noch weiter beobachtet werden. Trotzdem starteten Karl Lauterbach und das Bundesgesundheitsministerium auf Grundlage der neuen STIKO-Stellungnahme im Sommer 2022 nochmal erneut eine Kinder-Impfkampagne.

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    Lauterbach X-Post zur Kinderimpfung am 31.07.2022

    In der 22. Sitzung am 31. Mai 2022 wurde über die Zukunft des Expertenrats nachgedacht: Vorgeschlagen wurde ein “zentraler Expertenrat”, der die Bundesregierung zu “übergreifenden Katastrophenlagen” berät:

    ”Grundsätzlich besteht in Bezug auf die Entwicklungsmöglichkeiten des Expertinnenrats die Überlegung/ inwieweit ein zentraler Expertlnnenrat die Bundesregierung zu übergreifenden Katastrophenlagen beraten könnte. Eine derartige Institutionalisierung könnte einen erneuten Kaltstart, wie es der Corona-Expertlnnenrat erlebt hat, vorbeugen.”

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    Ausschnitt 22. Sitzung des Corona-Expertenrats, 31.05.2022

    Der Sinngehalt manch entschwärzter Textpassage bleibt nebulös – etwa bei den folgenden Zeilen aus der 25. Sitzung vom 12. Juli 2020:

    ”Zudem legen aktuelle Daten nahe, dass es bei Omikron eine Infektion mehr braucht, um die gleiche Reduktion der Viruslast zu erreichen, wie bei einer Deita-lnfektion. Bei Menschen mit einer rezenten Omikron-lnfektion reduziert sich die Viruslast stärker als bei erstmals Omikron-lnfizierten, die vorher eine Erkrankung mit Delta vorwiesen. Dies widerspricht der verbreiteten These des immune imprinting.”

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    Ausschnitt 25. Sitzung des Corona-Expertenrats, 12.07.2022

    In der 32. Sitzung wurde eine längere Textpassage zur “Zukunft des Expertenrats” entschwärzt – was dem Kanzleramt im Zuge seiner “Neubewertung” der Protokolle heute wohl weniger brisant erschien, da der neue “ExpertInnenrat Gesundheit und Resilienz” – inklusive zahlreicher ehemaliger Expertenrat-Mitglieder – ohnehin seit dem 18. März 2024 eingerichtet ist. Der Absatz enthält folgerichtigerweise auch wenig Neues, was über die übliche “One Health”-Sprachfolklore im Duktus einschlägiger WHO- und UN-Broschüren hinausgeht.

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    Ausschnitt 32. Sitzung des Corona-Expertenrats, 24.01.2023

    In der 33. Sitzung am 04. April 2023 bleiben diverse Sätze weiterhin geschwärzt. Im betreffenden Textabschnitt geht es um den Ursprung von COVID-19. Ein juristischer Begründungstext, warum jene Passagen geschwärzt wurden, liegt nicht vor, weil diese ohne weitere Begründung der Kanzlei zum ersten Datensatz später nachgeliefert wurden. Warum der deutschen Öffentlichkeit Textpassagen zum Ursprung von COVID-19 vorenthalten werden sollen, bleibt unklar – und wird am Montag vor Gericht verhandelt.

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    Ausschnitt 33. Sitzung des Corona-Expertenrats, 04.04.2023

    Die vom Kanzleramt freigegebenen, neuen Entschwärzungen im Vorfeld der nächsten Gerichtsverhandlung lassen die Arbeit des Expertenrats in keinem besseren Licht als zuvor erscheinen: In Scholz’ Experten-Gremium wurde augenscheinlich mit unseren Grundrechten wie auf einem Kuhmarkt gehandelt. Die Experten formulierten zwar Widerspruch zu Lauterbachs 1G-Vorstoß, begründeten diesen jedoch nicht auf Grundlage ethisch-humanistischer Werte, sondern fehlender technischer Machbarkeit. Fragen wie Grundrechte, und gesellschaftspolitische Folgen, die sich ergeben, wenn man in einer Demokratie die Vergabe von Grundrechten an den medizinisch-biologischen Status knüpft, wurden im Expertenrat an keiner Stelle besprochen, und spielten in den Erwägungen der Experten schlichtweg keine Rolle. Der Expertenrat hat somit gravierendste Demokratie-Aushöhlungen der letzten Jahre – den Corona-Winter 2021/ 2022 unter der 2G-Bedingungen, der ein Viertel der Bevölkerung vom gesellschaftlichen Leben ausschloss – maßgeblich mit getragen.

    Aus den neu entschwärzten Stellen wird deutlich, dass Christian Drosten vollen Rückhalt von Karl Lauterbach genoss, als er den Talking Point “1G” in den politmedialen Äther ventilierte. Nun ist klar, dass besagter Vorschlag eigentlich von Karl Lauterbach stammte – den dieser nur drei Tage zuvor in den vollkommen intransparenten Hinterzimmergesprächen des Corona-Expertenrats eingebracht hatte. Christian Drosten trat mit seinem 1G-Vorschlag de facto öffentlich als Karl Lauterbachs Sprachrohr auf.

    Ohne die Klage von Christian Haffner hätten wir von jenen internen Dynamiken der Corona-Politik unter Olaf Scholz nichts erfahren. Es ist begrüßenswert, dass Haffner sich auf den Vorschlag des Kanzleramts, die Klage fallen zu lassen, nicht eingelassen hat. Haffners Follower auf X haben bereits in Aussicht gestellt, auch eine Berufungsklage in der nächsten Instanz weiter finanziell unterstützen zu wollen, sollte es am Montag vor Gericht zu einer Niederlage kommen. Es bleibt also weiterhin spannend.

    Alle Dokumente zum Corona-Expertenrat zum Download, bereitgestellt von Christian Haffner:

    Protokolle 1-25, Version 6/2023: https://my.hidrive.com/lnk/UbST4YWv Begleitschreiben mit Begründungen: https://my.hidrive.com/lnk/MmyT4vsv
    Protokolle 26-33, Version 8/2023: https://my.hidrive.com/lnk/AbvuksK7#file…
    Neue Version der Protokolle 1-33 mit weiter aufgehobenen Schwärzungen, Version 07.05.2024: https://my.hidrive.com/lnk/UtxWBUclh#file…
    Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 07.05.2024: Weitere Aufhebungen der Schwärzungen und Deal, das Verfahren einzustellen: https://my.hidrive.com/lnk/RItCnoeHI

    Freigeklagt: Die Geheimakte Corona-Expertenrat

    Aya Velázquez

    ·

    June 28, 2023

    Freigeklagt: Die Geheimakte Corona-Expertenrat

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    Mein Dokumentarfilm “Die Geheimakte Corona-Expertenrat auf X | auf YouTube

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    Vor der Gerichtsverhandlung um die Protokolle des Corona-Expertenrats. Credits: Aya Velázquez

    Gestern wurde am Berliner Verwaltungsgericht über die Streitsache
    Dr. Christian Haffner gegen die Bundesrepublik Deutschland verhandelt: Es geht um die letzten Schwärzungen in den Protokollen des Corona-Expertenrats. Dabei ließ sich das Bundeskanzleramt gleich von vier (!) Anwälten vertreten. Ein Urteil wurde gestern noch nicht gesprochen – dieses wird in den nächsten zwei Wochen per Post zugestellt. Der Richter legte jedoch bereits dar, welche Argumente ihn überzeugten – und welche nicht: So würde er etwa der Argumentation der Beklagten folgen, wenn es um Textpassagen geht, die die bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik zu China betreffen, da dies Ermessensspielräume berühre, die den Kompetenzbereich des Gerichts überstiegen. Weniger überzeugte den Richter hingegen Argumente des Kanzleramts, warum Namen von Experten, Gästen des Expertenrats, Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfstoffen weiterhin geschwärzt bleiben sollen. In den nächsten zwei Wochen könnte es daher zu weiteren brisanten Offenlegungen der Protokolle kommen. Ein Bericht aus dem Gerichtssaal.

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    Richter Dr. James Bews und die Anwälte des Bundeskanzleramts vor der Verhandlung. Credits: privat

    Der kleine Gerichtssaal im Berliner Verwaltungsgericht in der Kirchstraße war gut gefüllt, als um 09:30 Uhr über die Streitsache „Dr. Christian Haffner gegen die Bundesrepublik Deutschland“ verhandelt wurde. „Alle für mich?“ witzelte der gut gelaunte Richter Dr. James Bews schon beim Reingehen, als ein Pulk von Menschen ihm aus dem Warteraum folgte.

    Zu Beginn der Verhandlung legte der Richter dar, welche drei Kategorien von Ausschlussgründen für eine Offenlegung der geschwärzten Stellen die Beklagte, das Kanzleramt vorbringt: 1) den Schutz internationaler Beziehungen, 2) den Schutz der Namen von Experten und Gästen, sowie 3) die Namen von Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfstoffen.

    Auschlussgrund 1: Der Schutz internationaler Beziehungen

    Im Bereich der internationalen Beziehungen könne die Beklagte, das Kanzleramt, laut Richter einen hohen Ermessensspielraum für sich geltend machen. Dies habe damit zu tun, dass es schlichtweg die Kompetenz des Gerichts übersteige, einzuschätzen, ob die vom Kanzleramt geheim gehaltenen Stellen geeignet sind, um zu diplomatischen Zerwürfnissen zu führen. Jedoch müsse die Beklagte gegenüber dem Gericht glaubhaft machen, was das verfolgte außenpolitische Ziel dabei sei, die Stellen geschwärzt zu halten – und mit welcher Strategie sie dieses Ziel zu erreichen gedenke.

    An dieser Stelle hielt der Richter, auch für das anwesende Publikum, eine Seite aus der 14. Sitzung hoch, in der ein ganzer Textblock geschwärzt ist: „Damit sie mal sehen, um welchen Umfang es hier geht.“ Den schriftlichen Begründungen der Kanzlei sei zu entnehmen, dass es in diesem Abschnitt um Informationen geht, die die Volksrepublik China betreffen. Von den Anwälten des Kanzleramts wollte er wissen, was das außenpolitische Ziel bei diesen Schwärzungen sei.

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    Ausschnitt 14. Sitzung des Corona-Expertenrats: Eine “Bewertung eines Expertenrat-Mitglied zum Handeln der chinesischen Regierung” bleibt geschwärzt

    Eine Anwältin des Kanzleramts erklärt, China sei ein systemischer Wettbewerber und Rivale der BRD. Unstrittig sei aber auch, dass alle globalen Herausforderungen sich nur miteinander lösen ließen – eine konstruktive Beziehung zu China sei daher das erklärte Ziel der Bundesregierung. Die Strategie zur Erreichung dieses Ziels sei es, “die bilateralen Beziehungen zu China nicht zu belasten”. Die betroffenen Passagen in der 14. Sitzung des Corona-Expertenrats enthielten eine klare Bewertung des Regierungshandelns Chinas. Eine Offenlegung entsprechender Stellen könnte daher belastende Auswirkungen auf die deutsch-chinesischen Beziehungen haben.

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    Die Anwälte des Bundeskanzleramts. Credits: Aya Velázquez

    Der Anwalt des Klägers, Dr. Heinemann, wandte daraufhin ein, man müsse aber auch differenzieren, ob es sich bei der Person, die diese Einschätzung geäußert hat, um ein Mitglied der Bundesregierung handelt, oder einen externen Berater. Eine Anwältin des Kanzleramts erwiderte, man ginge davon aus, dass in China nicht zwischen Aussagen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure unterschieden werde, sondern man die Aussagen insgesamt der Bundesregierung zuordnen würde – da diese die Experten schlussendlich eingesetzt hätte.

    Dr. Heinemann gab daraufhin zu bedenken, dass es nicht weiter überraschen dürfe, wenn der chinesischen Regierung eine kritische Bewertung des eigenen Handelns möglicherweise nicht gefalle – da es sich bei China um eine Diktatur handelt. Die Frage sei jedoch, ob es für uns hier in Deutschland der Maßstab sein sollte, sich an Diktaturen zu orientieren. Es könne nicht auf die Rezeption des Regimes der Volksrepublik China ankommen, ob in Deutschland bestimmte Dokumente offengelegt werden dürfen, oder nicht. Dieses Argument überzeugte den Richter weniger. Er zitierte Beispiele aus dem Kontext bilateraler Beziehungen mit den USA und konstatierte, die Perzeption eines betroffenen Staates könne sehr wohl maßstabsbildend sein für die Bewertung, ob gewisse Dokumente offengelegt werden dürfen – unabhängig davon, ob es sich um eine Diktatur handelt.

    Zwei weitere Stellen wurden besprochen, deren Offenlegung aus Sicht der Anwälte des Kanzleramts die bilateralen Beziehungen mit China belasten könnte: In der 32. Sitzung wurde “eine Informationsweitergabe von chinesischer Seite durch ein Mitglied des Expertenrats bewertet”.

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    Ausschnitt 32. Sitzung des Corona-Expertenrats

    In der 33. Sitzung wurde “der Ursprung des Coronavirus im Zusammenhang mit China thematisiert”. Hierbei handele es sich um „Informationen aus dem chinesischen Bereich, die Grundlage einer Einschätzung in der Bundesrepublik geworden sind“.

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    Ausschnitt 33. Sitzung des Corona-Expertenrats

    Ausschlussgrund 2:
    Datenschutz von Mitgliedern und Gästen des Expertenrats

    Nachdem die inhaltlichen Aspekte zum Thema „bilaterale Beziehungen“ für den Richter nachvollziehbar abgeklärt waren – auch ihm lagen die Protokolle nur in geschwärzter Form vor – wandte er sich den geschwärzten Namen der Experten und Gäste des Expertenrats zu. Von den Anwälten des Kanzleramts wollte er wissen, ob im Vorfeld ein sogenanntes „Drittbeteiligungsverfahren“ durchgeführt wurde. Drittbeteiligungsverfahren bedeutet, dass alle geschwärzten Mitglieder und Gäste des Expertenrats einzeln befragt werden, ob sie einer Veröffentlichung ihres Namens im Zusammenhang mit den von ihnen getätigten Aussagen im Expertenrat zustimmen. Die Anwälte des Kanzleramts erklärten, dass sie wegen dem gleichzeitigem Gelten von Paragraf 3 Absatz 2 des Informationsschutzgesetzes – “öffentliche Sicherheit” – nicht davon ausgegangen waren, dass es erforderlich sei, ein “Drittbeteiligungsverfahren” durchzuführen.

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    Im Gerichtssaal. Links: Richter Dr. James Bews, rechts: Die Anwälte des Kanzleramts. Credits: Aya Velázquez

    Sie erklärten, warum die Namen aus ihrer Sicht geschwärzt bleiben sollen: Corona sei weiterhin ein kontrovers diskutierter Politikbereich. Es gebe Anfeindungen durch Reichsbürger und Querdenker, die die Mitglieder des Expertenrats als “Feindbilder” verstehen und in unterschiedlicher Weise angreifen. Es sei zu befürchten, dass eine Rückverfolgbarkeit von Aussagen auf ein einzelnes Mitglied in der Folge „haftbar“ für einen bestimmten politischen Beschluss gemacht werden könnte. Daher sei hier die Verschwiegenheit zu wahren.

    Dr. Heinemann, der Anwalt des Klägers, wandte ein, dass die Anwälte des Kanzleramts jedoch auf keine konkrete Gefahr verweisen könnten. Es handele sich lediglich um vage und abstrakte Behauptungen. Für die Geltendmachung des Datenschutzes eines Sachverständigen vor dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit müsse jedoch eine konkrete Gefahr dargelegt werden. Gemäß der vagen Ausführungen des Kanzleramts hätte man es hierbei aber lediglich mit einer „drohenden“ Gefahr zu tun. Dabei hätte die Bundesregierung doch genügend “Erkenntnismittel” zur Hand, von denen die Klägerseite nur träumen könne, etwa das umfangreiche, gesammelte Datenmaterial des Bundesamts für Verfassungsschutz oder des Bundesministerium des Inneren – er hätte erwartet, dass man den Anwälten des Kanzleramts mehr „Fleisch“ an die Hand gebe, um eine konkrete Gefahr zu belegen.

    Der Richter erinnerte an dieser Stelle an den Vorfall der Beleidigung von Christian Drosten durch Camper auf einem Camping-Platz in Mecklenburg-Vorpommern. Anfeindungen und Bedrohungen gegen den Leib habe es ja nachweislich gegeben – dies ließe sich nicht abstreiten. Er gebe der Beklagten recht, zu sagen, die Corona-Politik war brisant – das mache auch die Protokolle brisant. Dr. Heinemann widersprach an dieser Stelle mit dem Einwand, besagte „Brisanz“ rühre ja gerade auch von der Geheimniskrämerei um die Schwärzungen her – die Entstehung von Brisanz sei „keine Einbahnstraße“.

    Ein Anwalt der Kanzleramts verwies darauf, welche Experten an welcher Sitzung teilgenommen hätten, sei ja nie geschwärzt gewesen. Wenn man sich einmal die Email-Eingänge der Experten anschaue, dann sei die Gefahr gar nicht mehr so abstrakt. Ein Gefährdung könne zudem auch psychischer Natur sein. Beleidigungsdelikte seien psychisch vermittelte Gewalt. Vertraulichkeit sei die Grundlage von so einem Gremium – sonst würden sich Experten dort erst gar nicht engagieren.

    Dr. Heinemann, der Anwalt des Klägers, wandte ein, hier handele es sich aber um Sachverständige aus der Wissenschaft. Bei wissenschaftlichen Aussagen gehöre es notwendigerweise dazu, dass man mit seinem Namen dazu steht. Der Richter wollte daraufhin von Dr. Heinemann wissen, welches Informationsinteresse der Kläger an den Protokollen habe. Heinemann gab zur Auskunft, der Kläger sei Mediziner. In den Protokollen gehe es um wissenschaftliche Expertise. Möglicherweise gebe in der Zukunft weitere Epidemien und Pandemien. Wenn man nicht wisse, wer in der vergangenen Pandemie welche wissenschaftlichen Äußerungen getätigt hat, dann könne Kritik an diesen Aussagen auch nicht adäquat addressiert werden. Ein Anwalt des Kanzleramts wandte nun ein, gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des IFG handele sich hierbei aber um einen „Einzeldiskurs“ – und genau da sehe man den Schutzbedarf.

    Als hätte er nur auf dieses Stichwort gewartet, verwies Dr. Heinemann, der Anwalt des Klägers, nun darauf, man habe die Betroffenen ja gar nicht gefragt, ob sie ihre Namen möglicherweise selbst offenlegen wollten: Um dies zu demonstrieren, las er eine Email von Hendrik Streeck vor, die noch am Vorabend der Gerichtsverhandlung nach 22 Uhr bei Christian Haffner angekommen sei. In seiner Email erklärte Streeck, dass er bislang noch nicht gefragt worden sei, ob sein Name bei den Protokollen des Expertenrats entschwärzt werden dürfe – er hätte aber auch nichts dagegen.

    Ein Anwalt der Kanzleramts äußerte dazu Bedenken und verdeutlichte sie mit einem Gedankenspiel: Angenommen, 15 von 20 Experten würden einer Offenlegung ihrer Namen in den Protokollen zustimmen – dann würde für die verbliebenen Mitglieder des Expertenrats, die eine solche Offenlegung nicht wollten, “die Luft dünn”. Die wenigen, geschwärzt gebliebenen Mitglieder des Expertenrats könnten nun leichter ermittelt werden. Dies wiederum verletze deren Recht auf Datenschutz. Der Richter ließ an dieser Stelle durchblicken, dass ihn dieses Argument nicht besonders überzeugt: Auch die thematischen Hintergründe der Vorschläge in den Protokollen ließen bereits Rückschlüsse auf eine engere Auswahl der Experten zu – dies stelle daher kein valides Argument dar.
    Ausschlussgrund 3:
    Schutz der Namen von Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfstoffen

    Als Letztes wurde über Schwärzungen aus dem Bereich Medikamente, Medikamentenhersteller und Impfstoffe verhandelt. Dem Richter war aufgefallen, dass in der 32. Sitzung ein Medikament namens „Sotrovimab“ neuerdings geschwärzt war, das in der zuvor vom Kanzleramt herausgegebenen Version noch nicht geschwärzt war. Wie es dazu komme, dass das Medikament in der neuen Version des Kanzleramts nun zusätzlich geschwärzt wurde? Ein Anwalt des Kanzleramts erklärte, die Entschwärzung in der ersten herausgegebenen Version beruhe lediglich auf einem „Büroversehen“. Eigentlich hätte das Medikament geschwärzt gehört – daher sei es in der nächsten Version noch geschwärzt worden.

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    Ausschnitt 32. Sitzung des Corona-Expertenrats: Medikament “Sotrovimab” erst ungeschwärzt, dann in der “entschwärzten” Version plötzlich geschwärzt

    Informationen zu Medikamenten und Impfstoffen seien laut Anwälten des Kanzleramtes geschwärzt, weil das Kanzleramt sonst bei zukünftigen Einkäufen bei Pharmaherstellern möglicherweise Preisnachteile befürchten müsste. Diese Argumentation überzeugte den Richter nicht: Ob und welche Medikamente und Impfstoffe bei einer nächsten Pandemie benötigt würden, ließe sich aktuell schließlich noch gar nicht voraussehen. Es handele sich hierbei um ein sehr abstraktes, hypothetisches Risiko.

    Zum Abschluss der Verhandlung fasste der Richter seine Sicht auf den Sachstand zusammen: Im Bereich „Internationale Beziehungen“ folge das Gericht weitestgehend der Argumentation der Beklagten, des Kanzleramts – bei den Namen von Experten, Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfungen verhalte es sich anders. Hier würde er das Bundeskanzleramt voraussichtlich entweder via Gerichtsentscheid dazu verpflichten, alle Namen komplett offenlegen – oder ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Eine Urteilsverkündung gab es noch nicht – das Urteil werde aber in den nächsten zwei Wochen mit der Post zugestellt. Die Beklagte, das Bundeskanzleramt, trägt die Kosten des Verfahrens.

    Fazit:
    Das Gericht kommt dem Kläger entgegen

    Abschließend lässt sich konstatieren, dass die heutige Verhandlung – auch, wenn noch kein Urteil gefällt wurde – insgesamt recht erfreulich für die Klägerseite verlaufen ist. Zwar werden alle Informationen, die die Volksrepublik China betreffen, voraussichtlich im bevorstehenden Urteil noch geschwärzt bleiben. Der Kläger Christian Haffner hat jedoch bereits in Aussicht gestellt, diesbezüglich in Berufung zu gehen. Das letzte Wort im Hinblick auf die zahlreichen China-Schwärzungen in den Protokollen ist daher mit diesem Verfahren noch nicht gesprochen.

    Bezüglich der Namen von Experten, Gästen des Expertenrats, Impfstoffen, Medikamenten und Medikamentenherstellern könnte sich jedoch noch eine echte Wende im lange andauernden und zähen Verfahren abzeichnen: Entweder, das Gericht verpflichtet das Bundeskanzleramt, die Namen aller Experten und Gäste in den Protokollen komplett offenzulegen – oder im Rahmen des sogenannten “Drittbeteiligungsverfahrens” jeden Experten einzeln zu fragen, ob der oder diejenige mit einer Entschwärzung ihres Namens einverstanden wäre. Viele, wie etwa Hendrik Streeck, wären dazu bereit. Analog verhält es sich mit Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfstoffen: Auch hier könnte das Bundeskanzleramt möglicherweise dazu verpflichtet werden, alles offenzulegen.

    Dr. Christian Haffner, der Kläger des Verfahrens, ist zufrieden mit dem Verlauf der gestrigen Verhandlung:

    ”Das Verwaltungsgericht Berlin ist weitgehend meinen Forderungen nach Transparenz gefolgt. Zwar ist das Urteil noch nicht verkündet, aber es ist davon auszugehen, dass große Teile der Namen in den Protokollen des Coronaexpertenrates entschwärzt werden und damit Licht in das Dunkel gebracht wird, wer hier was gesagt und wer Einfluss genommen hat. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Aufarbeitung der Coronazeit und ein Impuls für die Zukunft, es besser zu machen.“

    Unabhängig davon, wie die Entscheidung in den nächsten zwei Wochen genau ausgehen mag: Der politische und mediale Druck auf das Bundeskanzleramt wird in den nächsten Wochen weiter deutlich zunehmen. Zusammen mit den weiteren bevorstehenden Entschwärzungen der Protokolle des RKI-Krisenstabs sowie des Corona-Krisenstabs von Bund und Ländern, dürften dieses Jahr noch einige äußerst brisante Hintergründe zur deutschen Corona-Politik ans Licht kommen.

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